Der Nabu erklagt, dass in Niedersachsen Zahlen zum Einsatz von Pestiziden erhoben und veröffentlicht werden müssen. Die Landwirtschaftskammer zieht mit.
Das Bundesverfassungsgericht lehnt Beschwerde von Berlin ab: Pauschales Kopftuchverbot weiter nicht zulässig. Neutralitätsgesetz nun auf dem Prüfstand.