Wenn ein Kind aufgrund einer Behinderung Hilfsmittel wie eine Lernsoftware benötigt, um am Unterricht teilzunehmen, muss die Krankenkasse zahlen. So urteilte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
Women*Team (XVIII): Sportlerinnen bekommen weniger Aufmerksamkeit und Geld für ihre Leistungen als Männer. Hier kommen sie zu Wort. Parakanutin Edina Müller sagt, dass weibliche Vorbilder sichtbar sein müssen, die mit Behinderung Leistungssport machen