Abgeordnete dürfen die Unterlagen des Senats über die Privatisierung einsehen, sagt das Verfassungsgericht. Rot-Rot muss Geheimhaltungspraxis aufgeben.
Den Einblick in die Unterlagen rund um die Privatisierung der Wasserbetriebe hatte der Senat unter anderem mit einem besonders dreisten Argument abgelehnt: Gegenüber den Konzernen RWE und Veolia habe er sich zur Geheimhaltung verpflichtet.
Für die Aktivisten des Berliner Wassertischs ist das Urteil nur ein kleiner Erfolg. Sie setzen lieber auf einen Volksentscheid. Die Öffentlichkeit sei schließlich gegen Geheimniskrämerei.
Staatsanwaltschaft will Ergebnisse der Vorratsdatenspeicherung zur Strafverfolgung nutzen. Doch die ist verfassungswidrig. Justizsenatorin von der Aue hat keine Einwände.
RAUCHVERBOT Kieler Gutachter nennt das Hamburger Gesetz „verfassungswidrig“: Die Unterscheidung zwischen Speise- und sonstigen Gaststätten schaffe Ungleichbehandlung. CDU und Grüne wiegeln ab
SEXUELLE IDENTITÄT Hamburgs Bürgerschaft einstimmig für Grundgesetzänderung zugunsten von Schwulen und Lesben. Niedersachsen und Schleswig-Holstein hatten Antrag im Bundesrat abgeschmettert
CDU und FDP wollen die "deutschlandweit wirtschaftsfreundlichsten Bedingungen" für Firmenansiedlungen schaffen. Uneins sind die Koalitionspartner bei der krisengeschüttelten HSH Nordbank
KREDITAUFNAHME Der Kieler Landtag klagt gegen die Schuldenbremse im Grundgesetz: Die Eigenständigkeit Schleswig-Holsteins sei in Gefahr. Schuldenbegrenzung in der Landesverfassung findet keine Mehrheit
SPD, Linke und Grüne wollen, dass Homos im Grundgesetz vor Diskriminierung geschützt werden. Die CDU nennt das Effekthascherei kurz vorm Christopher Street Day.
Die Union verlässt die Plenarsitzung. Sie sieht sich durch eine Äußerung der SPD auf eine Stufe mit der NPD gestellt - und kassiert in der Folge von Parlamentspräsident Momper auch noch eine Rüge.
Das von einer Bürgerinitiative vorgeschlagene neue Wahlrecht eignet sich nach Ansicht des Senates nur "für eine politische Elite". Ein Teil der Ideen verstoße sogar gegen die Landesverfassung und sei daher unzulässig