Zwei Gutachten zur geplanten Reform des Bremer Wahlrechts kommen zu gegenteiligen Schlüssen. Klar ist nur: Die 5-Prozent-Hürde muss bleiben. Die von Mehr Demokratie e.V. vorgeschlagenen vielen kleinen Wahlkreise sind damit de facto vom Tisch
Muslimin darf keine Religionskunde unterrichten, hatte Willi Lemke vor Gericht argumentiert. Die Richter widersprachen: Religionskunde ist kein Bekenntnisunterricht, und zur Kultur des Christentums gehört die Toleranz für Andersdenkende
■ Geht in der „Bremen GmbH“ alles mit rechten Dingen zu? Der von den Grünen beauftragte Jurist Dian Schefold hält die Gesetzesgrundlagen für verfassungwidrig / Eine Bestandsaufnahme