Es bleibt schleierhaft, warum Kreise der Union von der Abwicklung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung nicht lassen mögen. Die ist keine Option, die sich nach belieben streichen lässt.
Niedersachsens CDU-Justiz- und Innenminister drängen auf die Wiederaufnahme der Vorratsdatenspeicherung - zum Ärger der FDP. Für Streit sorgt das Thema auch bei Rot-Grün in Bremen.
In Kiel hat das Berufungsverfahren gegen Christopher R. begonnen: Der Leiharbeiter verletzte vor drei Jahren am Rande einer Neonazi-Aktion einen Balletttänzer schwer. Der wird nie wieder auftreten können.
Die Polizei will in der Demo gegen den Kastanienallee-Umbau keine politische Veranstaltung erkennen, weil da auch Musik geplant ist. Dahinter steckt ein irrsinniges Konzept.
PROZESS Mehrere Hundertausend Euro soll ein ehemaliger Arbeitsvermittler in Bremen mit fiktiven Maßnahmen veruntreut haben. Doch die Anklage stützt sich nur auf brüchige Indizien
ANONYME ANZEIGE Harald Kühle soll in dem Verfahren um die Nutzung der Stadthalle für einen NPD-Parteitag ein Protokoll gefälscht und falsche Angaben gemacht haben. Er weist die Vorwürfe von sich
EIGENINITIATIVE Aktivisten mobilisieren für den 22. Mai, an dem die NPD ihren Landesparteitag in Northeim abhalten will. Ein Verbot der Veranstaltung war vom Oberverwaltungsgericht kassiert worden
KÜKEN Bei einem Cuxhavener Hühnerzüchter sollen Tiere gequält worden sein. Die angeklagten Geschäftsführer treffe keine Schuld, sagt ihr Verteidiger: Die Behörden hätten Praktiken nicht verboten
Einem linken Hamburger Strafverteidiger wirft die politische Staatsanwaltschaft einen Verstoß gegen das Waffengesetz vor. Er hatte Polizeizeugen die Abschussvorrichtung einer Signalrakete vorgeführt.
Das Bundesverwaltungsgericht überprüft, ob die polizeiliche Befugnis zum präventiven Filmen in öffentlichen Räumen rechtmäßig ist. Anlass ist eine Klage gegen eine der Kameras auf der Reeperbahn.
Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ist zwar weder eine inhaltliche noch eine endgültige Entscheidung - trotzdem bedeutet er Rückenwind für die Gegner des Projekts.
Weil er Nebelhupen blies, die Arme schwenkte und die Gänsejagd störte, muss ein Emder 2.000 Euro zahlen. Jäger unterstellen ihm "Stasi-Methoden". Ob er Berufung einlegt, weiß der Naturschützer noch nicht.