Hamburg verlangt von seinen Obdachlosen, bei einer Tagestemperatur oberhalb minus fünf Grad die Notschlafstelle zu verlassen. Helfer kritisieren das stark, und auch juristisch ist das fraglich
Drei Mal pro Woche versorgt eine Charlottenburger Suppenküche Bedürftige mit einem warmen Mittagessen. Im unwirtlichen Berliner Winter ist der Andrang groß.
Die Hamburger Hochbahn will das Bettelverbot in U-Bahnen strikter durchsetzen. Das Obdachlosenprojekt Hinz&Kunzt hält das Verbot für grundrechtswidrig.
Viele Städte verbieten das Betteln auf rechtlichen Umwegen. Dabei tendiert das Bundesverfassungsgerichts dazu, dass Betteln ein Grundrecht sein könnte.