Gegen NPD-Anwalt Horst Mahler wird wegen Volksverhetzung ermittelt. Der Name des Ex-RAF-Mitglieds stand unter der Gründungserklärung eines revisionistischen Vereins. Darin wird unter anderem die „Auschwitz-Lüge“ verbreitet
Innenminister einigen sich auf Kriterium bei der Erfassung extremistischer Straftaten: „Politisch motivierte Kriminalität“. Propagandadelikte werden gesondert behandelt
Die rechte Partei hat kistenweise Argumente gegen den Verbotsantrag der Regierung aufgefahren. Ihre fremdenfeindliche Politik sieht sie durch zwei Exkanzler gedeckt