Wegen Fehler im Rechenschaftsbericht verhängte die Bundestagsverwaltung 2009 eine Strafzahlung. Eine Beschwerde der Partei schmetterten die Richter in Karlsruhe nun ab
Ein Parteigericht gibt der SPD recht: Thilo Sarrazin darf wegen seiner rassistischen Thesen aus der Partei ausgeschlossen werden. Ob das tatsächlich gelingt, bleibt aber noch offen