Vor allem der Dissens wurde auf dem Berliner Symposium über Fortpflanzungsmedizin deutlich. Gesundheitsministerin will noch in dieser Legislaturperiode ein neues Gesetz
Die neuesten Klonversuche zeigen: Der Weg zur industriellen Anwendung dieser Methode und zum Vervielfältigen von Menschen ist nicht mehr weit ■ Von Matthias Urbach
■ Wenn vor dem Klonen der menschliche Zellkern gentechnisch verändert wird, kann das Embryonenschutzgesetz nicht greifen. Versuche im Ausland bleiben grundsätzlich straffrei