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Der Presserat sieht in der Kolumne von Hengameh Yaghoobifarah keinen Verstoß gegen das Presserecht. Der Text sei von der Meinungsfreiheit gedeckt.
8.9.2020
Die Staatsanwaltschaft wird wohl keine Ermittlungen gegen Hengameh Yaghoobifarah einleiten. Die Kolumne der taz-Autor*in hatte eine Kontroverse ausgelöst.
7.9.2020