Anton Weinmann, früher im Vorstand der MAN AG, sieht sich vor Gericht dem Vorwurf der Beihilfe zur Bestechung ausgesetzt. Nun zeigte er zwei Staatsanwälte an.
Das Landgericht Landshut urteilte schon im Januar: Screenshots bei E-Mail-Überwachung sind unzulässig. Dennoch wurden sie in Bayern in mindestens vier Fällen weiter praktiziert.