Die taz ist erfolgreich vor das Verfassungsgericht Berlin gezogen. Behörden wie das Amt des Berliner Polizeipräsidenten Dieter Glietsch können nun nicht mehr den Abdruck jeder Gegendarstellung verlangen.
Da sich der ehemalige NPD-Anwalt im Prozess als schwer rückfallgefährdet präsentiert, schickt ihn der Richter wegen Volksverhetzung neun Monate in Haft