Der Bund der Steuerzahler ist nicht so neutral wie sein Name suggeriert. Er vertritt sehr viel mehr die Interessen Wohlhabender als die der Gemeinschaft.
Gegen den Berliner Stadtsoziologen, der verdächtigt wurde, Mitglied der "militanten gruppe" zu sein, besteht nach Ansicht des BGH kein dringender Tatverdacht.