Regensburger Gericht erlaubte Abriß des Atommeilers Niederaichbach / Kläger wollte die bei einem Abriß freiwerdende zusätzliche Radioaktivität verhindern / Richter zur Begründung: Internationale Konkurrenzfähigkeit der Abbruchfirmen muß gesichert werden ■ Von Karaman und Rosenkranz