Jede Woche wandern etwa 300 Verurteilte ins Gefängnis, weil sie ihre Geldstrafen nicht zahlen können oder wollen. Wer nicht freiwillig kommt, dem droht ein Haftbefehl
Der offene Vollzug ist dem Gesetz nach der Regelvollzug. Zumindest das letzte Drittel der Strafe soll der Häftling im offenen Vollzug sitzen, um sich langsam wieder an das Leben in der Gesellschaft zu gewöhnen. Die Frage ist nur: Wie?
■ Wie sich das Berliner Polizeiorchester anbot, zum Geburtstag des per Haftbefehl gesuchten Aktionspolitologen Kunzelmann aufzuspielen. Es war sein letzter Wunsch, bevor er sich gestern nacht seiner Strafe stellen wollte