Ein Hamburger Linken-Abgeordneter nannte die Schüsse auf einen Ghanaer „rassistisch motiviert“ und kassierte eine Anzeige. Der Vorwurf ist allerdings nicht so abwegig.
Nun ist vielleicht nachzuvollziehen, dass die Behörde nicht bereit ist, Kosten für eine durchgeknallte Generalbundesanwältin zu tragen. Dann sollte sie aber den Schaden der Bundesanwaltschaft in Rechnung stellen.
Ein Drogenfahnder soll ohne Vorwarnung einen Dealer gewürgt haben, damit der Kokainkugeln nicht verschluckt. Das Bremer Amtsgericht findet die "kurze und energische Diensthandlung" rechtmäßig.
Dass 1996 einem Gericht die niedrigschwellige Strangulationsfolter noch verhältnismäßig erscheinen konnte, liegt auch daran, dass sie damals das einzig verfügbare Mittel war.
Braunschweiger Ratsherr wird wegen Aktionen gegen die Abholzung des Querumer Forsts zu 20.000 Euro Strafe verurteilt. Dabei ist strittig, ob die verwaltungsrechtlichen Auflagen der Stadt zulässig waren.
Der Hamburger SPD-Abgeordnete Bülent Ciftlik steht bereits zu Prozessauftakt mit dem Rücken zur Wand: Ein entlastendes Beweismittel dürfte eine Fälschung sein.