Italiens Verfassung verbietet faschistische Organisationen. Beim Sturm auf eine Gewerkschaftszentrale in Rom wurde klar, wie wenig dieses Verbot trägt.
Das Chemnitzer Urteil zu den Wahlplakaten der Partei III. Weg folgt einer absurden Begründung: Die Plakate dürfen bleiben, weil die Zielgruppe unklar sei.