Den politischen Hintergrund hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im zweiten Yukos-Verfahren nicht anerkannt. Die EU will es sich nicht mit Russland verscherzen.
Eigenartig agierte Russland während der angeblichen Entführung der "Arctic Sea" und nach dessen Befreiung. So ist auch eine vollständige Aufklärung nicht wirklich zu erwarten.
In Russland gibt sich die Staatsanwaltschaft wie zu Sowjetzeiten, als sei sie die Richterin. Dass sie im Fall Politkowskaja unterlag, ist nur dem Mut der Geschworenen zu verdanken.