Die EU fühlt sich nur zu ernsten Reaktionen gegen die Prozesse im iran aufgefordert, weil eine Französin mit angeklagt ist. Das macht ihr Bekenntnis zu Menschenrechten doppelbödig.
Die Verfassungsrichter sehen vor ihrem Urteil zum EU-Reformvertrag das Dilemma. Man kann nur hoffen, dass von der Verhandlung kein Signal des nationalen Trotzes ausgeht.
Die Verfassungsrichter müssen genau diese Frage beantworten: Raubt der Lissabon-Vertrag dem Bundestag zu viel Gestaltungsmacht? Urteilen sie mit ja, ist der Vertrag geplatzt.
Europäischer Gerichtshof erlaubt Konzernen nur in Einzelfällen, die Verluste ihrer ausländischen Töchter anzurechnen. Es sind kaum Steuerausfälle zu befürchten