Der von oben dekretierte Arbeitskampf funktioniert nicht mehr. Die Belegschaften vor Ort wissen oft besser, wie die Betriebsabläufe empfindlich gestört werden können.
Die Kirche muss das Arbeitsrecht verbindlicher gestalten und einhalten. Grundsätzlich aber haben die Richter den Dritten Weg der Kirche nicht abgeschnitten.
Die nationalen Arbeitslosenzahlen verlieren an Bedeutung. Bessere Jobbedingungen in der Dienstleistung, steigende Entgelte und ein Mindestlohn sind nötige Entwicklungen.
Mehr Lohn, weniger Leiharbeit, keine willkürlichen Befristungen – diese drei Ziele hatte die IG Metall. Erreicht hat sie keines davon, sie scheute den Konflikt.
Die Personalkosten in Städten und Gemeinden sind nicht schuld an der Haushaltslage. Der Tarifabschluss ist vertretbar, mit den Folgen müssen wir leben.
Die Bürger gönnen den Lehrerinnen, Lebensmittelkontrolleuren und Altenpflegerinnen eine deutliche Lohnerhöhung. Der Tarifkonflikt muss also weitergehen.
Die Beschäftigen brauchen das Geld nicht unbedingt, um sich teurere Klamotten zu leisten. Private Rücklagen sind nötig, um später niedrige Renten auszugleichen.
Von der Leyen hat angekündigt, sich für eine "allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze" einzusetzen. Längst ist klar, dass ihre Partei nur ein Flickwerk zulassen wird.
Endlich streitet auch die Union über den Mindestlohn. Doch ihre Vorschläge sind wirklichkeitsfremd. Sie ignorieren die Machtverhältnisse in der Arbeitswelt.
Noch ist vieles, was sich die CDU zum Mindestlohn ausgedacht hat, unausgegoren und unpraktikabel. Hoffentlich ist es nur der Anfang eines psychologischen Herantastens.
Gesetzgeber und Gerichte haben den Konflikt ums kirchliche Arbeitsrecht bislang zugunsten der Kirchen gelöst. Für die Beschäftigten ist das nicht hinnehmbar.