Das Bundesarbeitsgericht urteilte, dass die Mitgliedschaft in der NPD einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst entgegenstehen kann. Es geht den Richtern um Taten, nicht Gesinnung.
Der Chef des staatlichen Religionsamtes in der Türkei hat hingeschmissen. Doch der Abgang des einflussreichen Theologen scheint nicht freiwillig gewesen zu sein.