URTEIL Wikileaks-Gründer darf an Schweden ausgeliefert werden. Britisches Gericht akzeptiert alle Argumente der schwedischen Staatsanwaltschaft. Berufung angekündigt
Großbritannien will die Beweispflicht abschaffen und mutmaßliche Terroristen künftig aufgrund einer Abwägung von Wahrscheinlichkeiten verurteilen. Beweismaterial von Geheimdiensten wird den Beklagten und ihren Anwälten vorenthalten