In Sankt Augustin entscheidet der Stadtrat über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gegen Cross-Border-Leasing. Streitpunkt sind eventuelle Ausfallkosten. Grundlage für die Entscheidung ist das Gutachten eines Jura-Professors
Milliardenschwere US-Firmen machen Geschäfte mit dem Cross-Boarder-Leasing der Ruhr-Kommunen. Kaum eine Stadt kennt allerdings die Geldgeber jenseits des Atlantiks
In Sankt Augustin entscheidet der Stadtrat über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gegen Cross-Border-Leasing. Streitpunkt sind eventuelle Ausfallkosten. Grundlage für die Entscheidung ist das Gutachten eines Jura-Professors
Milliardenschwere US-Firmen machen Geschäfte mit dem Cross-Boarder-Leasing der Ruhr-Kommunen. Kaum eine Stadt kennt allerdings die Geldgeber jenseits des Atlantiks
In Sankt Augustin entscheidet der Stadtrat über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gegen Cross-Border-Leasing. Streitpunkt sind eventuelle Ausfallkosten. Grundlage für die Entscheidung ist das Gutachten eines Jura-Professors
Milliardenschwere US-Firmen machen Geschäfte mit dem Cross-Boarder-Leasing der Ruhr-Kommunen. Kaum eine Stadt kennt allerdings die Geldgeber jenseits des Atlantiks
In Sankt Augustin entscheidet der Stadtrat über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gegen Cross-Border-Leasing. Streitpunkt sind eventuelle Ausfallkosten. Grundlage für die Entscheidung ist das Gutachten eines Jura-Professors
Milliardenschwere US-Firmen machen Geschäfte mit dem Cross-Boarder-Leasing der Ruhr-Kommunen. Kaum eine Stadt kennt allerdings die Geldgeber jenseits des Atlantiks