Nachdem immer mehr Menschen die negativen Folgen des Privatisierungswahns zu spüren bekommen, steigt die Wertschätzung für öffentliches Eigentum wieder an.
PROZESS Ab morgen steht die Ex-RAF-Terroristin Verena Becker wieder vor Gericht. Wird der Mord am damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback nach 33 Jahren aufgeklärt – oder schweigen die Täter für immer?
Das Stuttgarter Oberlandesgericht entschied nicht nur, dass Ex-Terrorist Klar freikommt. Es hat auch das Recht auf freie Meinungsäußerung von Strafgefangenen gestärkt.
Die Begründung für das Ende der Hafterleichterungen Klars wirkt an den Haaren herbeigezogen. Das Rechtsgefühl des Ex-Terroristen ist ausgeprägter als das des zuständigen Ministers.