■ Das Bundesverfassungsgericht stoppt Bayerns Regelungen zum Paragraphen 218. Auf Abtreibung spezialisierte Ärzte können vorerst weiter praktizieren. Die Karlsruher Entscheidung findet Beifall von CDU bis Bündnisgrünen
■ Die Abtreibung in Baden-Württemberg wird einer Bayerin von der Krankenkasse nicht erstattet. In einem jetzt bekanntgewordenen Brief fordert das bayerische Sozialministerium, Ärzte nur nach dem Sondergesetz zu bezahlen
■ Der Abstimmungsmarathon im Landtag ging unter rhetorischen Ausfällen zu Ende. Ab 1. September müssen Frauen wieder die Gründe für den Abbruch darlegen