Pfälzer zahlen für Kohls Atomruine
■ Bundesgerichtshof erklärt die Genehmigung für das AKW Mülheim-Kärlich für „rechtswidrig“. Betreiber RWE bekommt jedoch keinen vollen Schadenersatz von Rheinland-Pfalz. Richter müssen noch über Summe entscheiden
17.1.1997