■ Das Magdeburger Jugendgericht verurteilt einen 17jährigen, der im Februar in Magdeburg einen Gleichaltrigen mit Stiefeltritten und Messerstichen getötet hat
■ Das Bundesverfassungsgericht stoppt Bayerns Regelungen zum Paragraphen 218. Auf Abtreibung spezialisierte Ärzte können vorerst weiter praktizieren. Die Karlsruher Entscheidung findet Beifall von CDU bis Bündnisgrünen
■ Die Klagen von sechs Kommunen gegen das umstrittene Braunkohletagebau-Projekt scheitern vor dem Landesverfassungsgericht Münster. Nordrhein-Westfalens rot-grüne Koalition steht vor der nächsten Zerreißprobe
■ Im Lübecker Brandprozeß wird die Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädieren. Nach Informationen der taz ist sie bereit, heute dem Ende der Beweisaufnahme zuzustimmen. Bisher kein Bleiberecht für die Überlebenden
■ Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts: Wer keinen Beruf gelernt hat und verschlissen ist, bekommt trotzdem keine Erwerbsunfähigkeitsrente. Rentenkassen sparen dadurch Milliarden