■ Während das Verfassungsgericht einem Kurden wegen Foltergefahr Asyl zuspricht, wird ein anderer abgeschoben, der an gewalttätigen Protesten beteiligt war
■ Ein Anwalt Öcalans festgenommen, der andere gibt auf massiven Druck hin sein Mandat zurück. Anwaltsgespräche mit dem PKK-Chef vom Haftrichter aufgezeichnet
■ Das Impeachment-Verfahren gegen den US-Präsidenten ist gescheitert. Die Lewinsky-Affäre entpuppt sich für die Republikaner als schwere Niederlage – etliche ihrer Senatoren stimmten gegen die Amtsenthebung Clintons
■ Bundesgerichtshof hebt Freispruch für DDR-Juristen auf, die in den siebziger Jahren den Regimekritiker Havemann in einem Stasi-gelenkten Prozeß verurteilten
■ Gericht: Sat.1 muß Werbung der Partei senden. Aber wer glaubt schon deren Parole, daß Adenauer † (CDU) und Schumacher † (SPD) heute die Reps wählen würden?
■ Der Bundestag darf den PDS-Abgeordneten einen Stasi-Spitzel nennen, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Jedermann darf ihn nicht Stasi-Spitzel nennen, meint Gysi, denn das Gericht ließ sich auf inhaltliche Klärung nicht ein