■ Gegner der Rechtschreibreform ziehen ihre Verfassungsbeschwerde zurück. Zuvor war bekanntgeworden, daß das Karlsruher Gericht den Reformstart am 1. August nicht aufhalten wird. Kläger sehen unfaires Verfahren, Kultusminister sind zufrieden
■ Verfassungsrichter: Derzeitiger Hungerlohn für Gefangene ist grundgesetzwidrig. 2001 muß eine neue Regelung gefunden sein, die zur Resozialisierung beitragen soll. Die soziale Lage der Knackis wird sich trotzdem kaum ändern
■ Brandenburger Verfassungsgericht entscheidet: Die sorbische Gemeinde muß dem Braunkohleabbau weichen. Schutzrecht der sorbischen Minderheit ist nicht einklagbar. Letzte Hoffnung für Horno: Der Europäische Gerichtshof
■ Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Die Ostsee-Autobahn bei Lübeck darf gebaut werden. Richter kritisieren jedoch Politiker wegen Verzögerung der europäischen Naturschutzrichtlinien. Kieler SPD zufrieden, Grüne enttäuscht
■ Das Bundesverfassungsgericht hält die Kasseler Verpackungsabgabe und die Sonderabfallabgaben mehrerer Länder für grundgesetzwidrig. Länder und Gemeinden müssen womöglich Millionen zurückzahlen
■ Bewährungsstrafen für drei Polizisten, die in Bernau bei Berlin Vietnamesen mißhandelt hatten. Richter kritisieren die Lügen der polizeilichen Entlastungszeugen
■ Europäischer Gerichtshof urteilt: Krankenkassen müssen zahlen, wenn man sich im EU-Ausland ambulant behandeln läßt. Zahnersatz und Brillen für Verbraucher billiger
■ Verfassungsrichter gegen „Informationsmonopole“: Alle Sender dürfen Kurzberichte von Sportereignissen bringen – auch wenn einer die Exklusivrechte gekauft hat
■ Bundesverwaltungsgericht untersagt mit einer einstweiligen Anordnung den Weiterbau der A20 in der Nähe von Lübeck. Begründung: Land und Bund haben bei der Bauplanung zwei Naturschutzrichtlinien der EU verletzt
■ Mülheim-Kärlich strahlte nur zwei Winter. Nach zehn Jahren Rechtsstreit hebt das Bundesverwaltungsgericht die Genehmigung für den Koblenzer Reaktor endgültig auf. Das Erdbebenrisiko wurde nicht ausreichend geprüft