Vor einem Jahr fielen die Urteile im NSU-Prozess. Doch bis heute ist vieles ungeklärt. Nach dem Mord an Walter Lübcke bei Kassel stellen Angehörige der Opfer aufs Neue die Frage: Wer half dem rechtsextremen Terrortrio noch und wurde nicht entdeckt?3
Hartes Urteil: Männliche Küken dürfen vorerst weiter getötet werden. Die Lebensperspektiven für die meisten weiblichen Hühner sind aber auch nicht viel besser3
Nun steht fest: Männliche Hühnerküken dürfen nicht geschreddert werden. Doch das Urteil enttäuscht. Wann das Töten tatsächlich ein Ende hat, ist unklar.
Während die Keks-Erbin ihre Lust am Luxus zelebriert („Ich will mir ’ne Segel-Yacht kaufen“) und über gut behandelte Zwangsarbeiter schwadroniert, wird auf Malta der Kapitän eines Flüchtlingsrettungsschiffs verurteilt. Im Juni wollen Yachtbesitzer gegen die Kriminalisierung der Seenotrettung auf dem Mittelmeer demonstrieren 9, 14
Kathrin Schmidt hat Geflüchtete aus dem Mittelmeer gerettet und nach Italien gebracht. Die italienische Staatsanwaltschaft geht mit aller Härte gegen Helfer*innen wie sie vor und will sie sogar ins Gefängnis bringen12–13
Erstmals wird ein deutscher Rüstungskonzern wegen illegaler Waffenexporte verurteilt: 3,7 Millionen Euro Geldbuße für Heckler & Koch und Bewährungsstrafen für frühere Mitarbeiter, die Gewehre nach Mexiko verkauften. Ein wichtiges Signal. Doch der politische Trend geht in die andere Richtung. Warum die Regierung noch mehr Rüstungsexporte erlauben will als bisher3
Das Bundeskartellamt bremst die Sammelwut des Netz-Giganten. Ohne Zustimmung der User darf der Konzern keine Daten mehr mit WhatsApp, Instagram & Co teilen. Wird die Macht Facebooks jetzt zerschlagen?7
Nach dem Großbrand in einer Textilfabrik in Pakistan: Wie Menschenrechtler versuchen, in Deutschland Schmerzensgeld für die Opfer einzufordern – und was der Chef des beklagten Kleider-Discounters KiK dazu im taz-Interview sagt3
Ein katholisches Krankenhaus hat einen Chefarzt entlassen, weil er nach der Scheidung eine zweite Ehe einging. Das geht dem Europäischen Gerichtshof zu weit2
Facebook-Einträge sind vererbbar. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Den Eltern eines verstorbenen Teenagers darf das soziale Netzwerk nicht mehr die Einsicht verwehren11