Im Verfahren der Bochumer Schufa AG gegen ihren Betriebsrat gelingt dem Arbeitgeber ein Erfolg: Die Schufa muss vorerst keine Abmahnungen zurücknehmen und darf im Kündigungsverfahren auf einen Vergleich hoffen
Arbeitsgericht verurteilt Gewerkschaft wegen illegaler Blockade bestreikter Betriebe im Osten zu 25.000 Euro. IG Metall will Beschwerde einlegen. BMW muss Produktion in Bayern einschränken