Artenschutz wird gestärkt: Hilfe für Giraffen und Geckos
Der Handel mit gefährdeten Arten wird beschränkt. Spannungen zwischen Befürwortern und Gegnern des Geschäfts nehmen zu.
Der Handel mit zahlreichen Tieren und Pflanzen wird weiter eingeschränkt. Das haben die Unterzeichnerstaaten des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (Cites) auf ihrem Gipfel in Genf beschlossen. So dürfen Jagdtrophäen, das Fleisch, Fell oder Leder von Giraffen künftig nur noch dann gehandelt werden, wenn der exportierende Staat nachweist, dass der Verkauf den Bestand der Art nicht gefährdet. Sie werden künftig auf dem „Anhang 2“ des Abkommens gelistet, genau wie 18 Arten von Haien und Rochen sowie bestimmte Tropenhölzer, etwa die afrikanische Zeder.
Streng verboten bleibt der kommerzielle Handel von Elfenbein von Elefanten und dem Horn von Nashörnern. Sie stehen auf dem sogenannten Anhang 1 des Abkommens. Dies betrifft auch verschiedene Arten von Geckos, Agamen oder Spinnen. In ihrer Heimat häufig vom Aussterben bedroht, werden sie in Europa oder Asien gerne als Haustiere gehalten. Wer aber künftig legal solch ein Tier kaufen möchte, der benötigt dafür behördliche Dokumente, die die legale und nachhaltige Herkunft des Tieres bestätigen.
Die zuständige Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) begrüßte die Ergebnisse des Gipfels: Dass der Handel mit Elfenbein und Nashorn-Horn verboten bleibe, sei ein „Signal im Kampf gegen die Wilderei: Keiner darf mit Wilderei und illegalem Handel mit geschützten Arten Profite machen.“
Allerdings hätten die „Spannungen zwischen den Staaten, die strenge Verbote aufrechterhalten, und jenen, die sie lockern wollen, zugenommen“, hat Barbara Maas beobachtet. Sie leitet den Internationalen Artenschutz beim Naturschutzbund Nabu und hat die Genfer Konferenz vor Ort verfolgt. Diesmal konnten zwar etwa die Anträge von Sambia, Botswana, Namibia und Simbabwe, den Elefantenhandel zu liberalisieren, abgelehnt werden. „Aber die Diskussionen werden härter“, sagt Maas.
Neue Regeln zum Artenschutz
Sie hält nichts davon, Arten durch einen kontrollierten, nachhaltigen Handel zu schützen. „Der Handel ist nicht zu kontrollieren“, sagt sie. Obwohl labortechnisch möglich, sei die Unterscheidung von gewilderten Elfenbein-Schnitzereien von denen legal getöteter Elefanten in der Praxis unrealistisch. Jeder Stoßzahn, der eine Grenze überschreitet, sei illegal, so Maas, so müsse es auch bleiben.
Auch Arnulf Köhncke von der Umweltorganisation WWF ist skeptisch. „Ein gut kontrollierter Handel von Nachzuchten könnte theoretisch Druck von den Wildpopulationen nehmen“, sagt er. Die Praxis zeige aber, dass das oft nicht funktioniere. „Der Handel mit Produkten und Tieren aus Tigerfarmen hängt zum Beispiel eng mit dem von gewilderten Tigern zusammen“, sagt Köhncke. Alle Cites-Staaten hätten deshalb schon vor Jahren zugesagt, die Zucht von Tigern für den kommerziellen Handel mit Tigerteilen zu verbieten. Doch dies Tigerfarm-Verbot scheitere an der Umsetzung, es werde zu wenig kontrolliert, so Köhncke. Der Markt mit illegalen Wildtieren werde von der UN-Umweltorganisation Unep auf bis zu 23 Milliarden USD im Jahr geschätzt, organisiert in mafiösen Strukturen. Ihn zu stören, erfordere daher großen Einsatz.
Um seltene Wildtiere und Pflanzen zu schützen, sei es daher wichtig, die Bedürfnisse der Konsumenten zu kennen und ernst zu nehmen. „Warum kauft jemand Elfenbein oder Nashorn-Horn?“, sagt er. „Das müssen wir wissen.“ Um die Bedürfnisse – nach Status, nach Medikamenten – dann auf andere Weise zu befriedigen.
Das Washingtoner Artenschutzabkommen ist seit 1975 in Kraft und regelt den Handel mit 35.000 gefährdeten Tier- und Pflanzenarten. Alle drei Jahre treffen sich die Vertragsstaaten zum Gipfel, das nächste Mal 2022 in Costa Rica.
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