in kürze FERRARI-PFERDCHEN : Artenschutz vom BGH
Der BGH hat das bekannte „Ferrari“-Pferdchen als Markenzeichen unter besonderen Artenschutz gestellt. Das Logo der italienischen Sportwagen und Limousinen sei so bekannt, dass es unter markenrechtlichem Schutz stehe und vor unberechtigten Nachahmern geschützt werden müsse, so die Richter. (Az.: I ZR 172/01) (rtr)