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Ariane Friedrich outet StalkerT. D. aus A.

Hochspringerin Ariane Friedrich wird von einem Fan belästigt. Die Polizeikommissarin setzt sich öffentlich zur Wehr – und erntet unterschiedliche Reaktionen.

Bleibt nicht länger passiv: Ariane Friedrich. Bild: dpa

BERLIN taz | Normalerweise ist Ariane Friedrich in den Medien, wenn sie hoch gesprungen ist, zweit Meter oder so. Oder ihr Name steht in der Zeitung, weil sie sich schlimm verletzt hat, die Achillessehne gerissen ist zum Beispiel. Das ist ihr im Dezember 2010 passiert; seitdem ringt sie um den Anschluss an die Weltspitze. Jetzt steht Ariane Friedrich, 28, wegen eines Eintrags auf ihrer Facebook-Seite im Mittelpunkt.

Sie ist indiskret geworden. Und zwar so: „Liebe Followers, eben erreichte mich folgende Facebookmail : T. D., wohnhaft in A. schrieb: Willst du mal einen schönen Schw*** sehen, Gerade geduscht und frisch rasiert.“

Das Problem dabei: Friedrich hat den Namen nicht abgekürzt und damit unkenntlich gemacht, sondern den vollen Namen und Wohnort des Mannes genannt, der ihr auch ein Foto von seinem besten Stück gesendet haben soll; auf die Veröffentlichung dieses Schnappschusses verzichtete die Leichtathletin freilich.

Friedrich hat ihren Eintrag wie folgt begründet: „Natürlich ist es ein großer Schritt, solch eine unverschämte Email öffentlich zu machen – aber es ist nicht das erste Mal, dass mich persönlich so eine Email erreicht, zwar nicht von Ihm, aber von Dritten. Es gibt einfach einen Punkt an dem Schluss ist.“ Sie kündigte an, Anzeige wegen sexueller Belästigung zu erstatten. Ob sie das wirklich getan hat, ist ungewiss. Am Montag waren sie und ihr Management für diese Zeitung nicht zu erreichen.

Seit Friedrichs Veröffentlichung wird mit einiger Emphase darüber diskutiert, ob eine angehende Polizeikommissarin so etwas darf: jemanden im Internet an den Pranger stellen. Hat sie damit nicht dessen Persönlichkeitsrechte verletzt? Was ist, wenn sich jemand in die Accounts des Mannes eingehackt hat und T. D. aus A. gar nicht T. D. aus A. ist?

„Solche Idioten muss man öffentlich machen“

Friedrich erntet im Netz viel Zuspruch. „Das war richtig. Solche Idioten muss man öffentlich machen“, schreibt einer, „in meinen Augen haben Sie das richtige getan“, eine andere. Aber es gibt auch kritische Stimmen. „Auch wenn Sie als Person des öffentlichen Lebens härteren Umständen ausgesetzt sind, rechtfertigt das diese Vorgehensweise nicht, tut mir leid. Dies gilt vor allem im Hinblick auf Personen Ihres Berufsstandes, die es besser wissen müssten“, so „Malina Gizdova“.

Ähnlich äußert sich Nadine Klass, 37, im Gespräch mit der taz. Sie ist Professorin für Urheber- und Medienrecht an der Universität Siegen. „Die Veröffentlichung von identifizierenden Merkmalen wie Name und Wohnort im Zusammenhang mit dem Vorwurf einer sexuellen Belästigung ist rechtlich problematisch und selbst im Fall einer Verurteilung nicht zulässig. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des vermeintlichen Täters ist hier betroffen.“

Und weiter: „Hier wird jemand an den sozialen Pranger gestellt und geächtet, aus Sicht des Rechts ist eine derartige öffentliche Bloßstellung mit dem Gebot der Achtung der Persönlichkeit und Respektierung des sozialen Geltungsanspruchs, so die juristische Formulierung, nicht vereinbar.“ Auch diene die Veröffentlichung nicht der Aufklärung einer Straftat.

Der Fall gehöre einzig und allein in die Hände von Ermittlungsbehörden, die an Recht und Gesetz gebunden sind. „Selbst wenn ein Betroffener der Meinung ist, dass es gewisse Unzulänglichkeiten im staatlichen Rechtsschutzsystem gibt, rechtfertigt das nicht so eine Methode der Selbstjustiz“, sagt Klass.

Ariane Friedrich trainiert derzeit fleißig für Olympia. Sie will dort wieder sportlich Schlagzeilen schreiben. Mit Sprüngen über zwei Meter.

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19 Kommentare

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  • SA
    S.J. aus H.

    So. "Willst du mal einen schönen Schw*** sehen, Gerade geduscht und frisch rasiert." soll also in der Mail gestanden haben.

    Den Anhang - ich vermute mal, dieser dürfte eine Fotografie des besagten "schönen" Schwanzes, der gerade geduscht und frisch rasiert war, enthalten - hat Fr. Friedrich gar nicht erst geöffnet.

     

    Und wenn es jetzt keine sexuelle Belästigung war? Woher will sie das denn wissen? Möglicherweise hat T.D. aus A. lediglich den Schwanz seiner Katze rasiert und das Tier frisch geduscht...

     

    Gar nicht mal so unwahrscheinlich, insbesondere im Hinblick darauf, dass männliche primäre Geschlechtsorgane bekanntermaßen als alles mögliche bezeichnet werden, aber wohl kaum als "schön". Denn genau das sind sie gemäß der landläufigen Meinung eben nicht.

  • R
    realpirate

    Weiter so, Ariane !

  • R
    RobertF

    1. Die Nutzung des Wortes "Stalking". Stalker verfolgen und terrorisieren ihre Opfer über einen langen Zeitraum. Hier wurde offensichtlich "nur" ein Bild verschickt. Sexuelle Beleidigung ist nicht zu tolerieren, rechtfertigt aber diese Hetzjagd nicht.

     

    2. Die Nachricht wurde wohl bei Facebook verschickt. Dort kann ich Nachrichten fremder Personen blockieren oder ignorieren. Insofern könnte A.F. diesem - nach ihrer Aussage langandauernden - Belästigungen relativ einfach aus dem Weg gehen.

     

    3. Welche Wirkung soll dieses Vorgehen haben? Jetzt steht sie erst Recht im Fokus der Öffentlichkeit. Und die Nachahmer werden sicher nicht mit Klarnamen auftreten.

     

    4. Auch Menschen mit seltsamen sexuellen Neigungen haben Persönlichkeitsrechte. Was hätte gegen eine Anzeige gesprochen? Das fehlende Medienecho? Wirkt ganz so, als sei dieses intendiert.

  • LF
    Lorand Fess

    Die Aktion ist super!!

     

    Endlich wehrt sich mal jemand.

     

    Rechtsanwälte finden das doch nur deshalb "problematisch", weil sie hoffen, an mehr Kunden zu kommen.

  • O
    Olaf

    Es ist "in der Tat" schmerzhaft, bedrückend, verletzend, mit solch einer "abstrakt Nachricht" belästigt zu werden - und "Belästigung" ist wohl der juristische Begriff in diesem Fall, so weit ich weiss; nur ist der emotioniale "Einschlag" einer solchen Situation viel brutaler, heftiger. Das kenne ich aus persönlicher Erfahrung.

     

    Nur: wie sicher ist die Identität der Person feststellbar, die diese Nachricht verfasst hat?

     

    Nehmen wir zum Vergleich die Briefform:

     

    Ich schicke einen Brief via Post ähnlichen Inhalts mit Foto ab, schreibe als Absender eine beliebige Person auf den Umschlag, unterschreibe mit falschen Namen. Sehr einfach, im Namen einer anderen Person zu agieren.

     

    (btw, auf diese Art lassen sich für ungeliebte Kollegen Abos generieren, aus den sie erst nach sehr viel Zeitaufwand wieder rauskommen...)

     

    Ich hoffe, dass niemand, der ein solches Schreiben "in Papierpost" erhält, sofort davon ausgeht, die Absendeadresse und Unterschrift des Briefes bedeute, dass wirklich diese Person die Nachricht verfasst hat.

     

    ---

     

    Aber warum nehmen wir an, Kommunikation im "Internet", in "Social Networks", den "geselligen Gruppen" (von wegen "sozial"!) sei genauer, sicherer?

     

    Einen solchen Kommunikationszugang einer anderen Person zu missbrauchen, ist ähnlich einfach, wie einen Brief mit falschen Absender zu verschicken: lässt jemand in "geselliger Runde" sein "Smart-Phone" auf dem Tisch offen liegen und geht aufs Örtchen - schnell geschrieben. Wer diese Kommunikation häufig benutzt, macht sich das schnelle digitale Kommunizieren einfach - nicht bei jeder Nachricht ein Passwort eingeben, das im Wochenturnus gewechselt wird.

     

    Sehr häufig unglaublich einfach. Oder sonst: Fake-Identität... oder Account-Cracken, wenns es etwas mehr kosten darf (und tatsächlich Schädigungsabsicht vorliegt, ist nun auch nicht selten...)

     

    Sicherheit (auch bzgl. des Inhalts) in Kommunikation verbessert sich erheblich, wenn man bei Nachrichten, deren Inhalt "unvorstellbar" sind, Bestätigung einfordert. Und das so direkt, vertraulich wie möglich.

     

    Merkwürdigerweise haben "digitale Identitäten" einen Vertrauensbonus. Dabei sind sie besonders einfach kompromittierbar. (Nicht in jedem speziellem Fall, aber besonders in der Masse).

     

    ---

     

    Dann Diskussion um Persönlichkeitsrechte von Tätern, von Opfern - aber was ist mit der verlorenen Ehre derer, die als Täter diffamiert werden und damit selbst Opfer sind? Eine effektive Methode, jemanden aus "dem Verkehr zu ziehen": Diffamierung. Ist gar nicht teuer (kostet weniger als ein Mercedes).

     

    Daher bei aller Symphatie (so mein ichs!), dass "der Draht aus der Kappe springt" irgentwann - nachvollziehbar. Nur gerade wegen Opfer = "Person im öffentlichen Interesse" ist Absender wirklich ausführend gewesen (zumal ich las, dass diese Nachricht von dieser Identität erstmalig kam...).

     

    Egal, der Name ist raus, dass Leben ist "geschändet". Jedenfalls digital. Selbst wenns der beste Freund gewesen wär, der in einem Moment von Besinnungslosichkeit eine solche Nachricht von dem Handy seines besten Freundes versandt hat (schnell nen Schw***bild googlen und Text, fertig).

     

    Selbst, wenn er das in die Welt schreit, in alle Medien - der Name ist ramponiert (nun, wenn er wirklich draußen war, ich habs nicht nachgesucht).

     

    --- lang genug, das waren meine zwei Pfennig

  • M
    Markus

    Nur zur Info:

     

    taz mach mal Faktcheck:

    1. Zitiert Sie die Mail mit: "... einen Schwanz sehen"

    2. Schreibt Sie, dass die den Dateianhang nicht geöffnet hat.

     

    Es wird an verschiedene Stellen im Netz geschrieben:

     

    Die B*LD hätte drei Televoninterviews mit dem Beschuldigten geführt. Der Beschuldigte soll mitgeteilt haben:

    a.) Meine Facebook-Account wurde bereits zweimal "gehackt".

    b.) Eine Mail mit diesem Text ging an all meine (seine) Facebook-Kontakte.

    c.) Die Sportlerin steht auf seiner Friendsliste

    d.) Seine Freundin (die des Beschuldigten) hat diese Mail auch bekommen, Sie enthielt jedoch lediglich das Bild eines Hundes (Pudel) nach dem Besuch des Hundefriseurs (frisch geduscht und frisiert).

     

    Sollte dies so stimmen (An verschiedenen Stellen ist dieses Bild auch verlinkt und angemerkt, dass das schon viele in Facebook bekommen haben sollen, als joke-Mail) ist das wieder ein Armutszeugnis der Presse und insbesondere für die Sportlerin.

     

    Denn eins ist ja nun mal klar, wofür gibt's den Papierkorb und den Spamfilter. Da liegen doch bei vielen irgendwelche Mails von "der Steffi die mich kennt und treffen will" und abgebildeten Geschlechtsteilen (O.K., sekundäre). huhu... einer zuhause, McFly?

     

    Und ganz am Rande, es gibt auch den leider häufig anzutreffenden Standpunkt, dass weil bei bestimmten Sportarten die Startnummer das größte Textil am Körper ist, würde sich die Sportlerin damit quasi selbst zum Objekt der Begierde machen und solche Spinner magisch anziehen. Das es genügend solche Primaten gibt die so denken, sollte Sie eigentlich wissen (und vermutlich bereits erfahren haben) und dementsprechend auch handeln, einfach ignorieren.

     

    Schönen Abend noch

    Markus

  • T
    Thomas

    Das zeigt wieder wie weit unsere Polizisten mit dem Rechtsstaat vertraut sind. Echt eine traurige Angelegenheit. Sicher ist es nicht toll Sexuell belästigt zu werden, aber als Polizistin die in der Öffentlichkeit steht, sollte man nicht mit solchen Dingen vorbrechen. Was für ein Beispiel gibt Sie damit ab.

     

    Vielleicht hätte Sie nicht aus lauter Frust handeln sollen, sondern hätte sich mal alles durch den Kopf gehen lassen sollen.

     

    Ariane bin entäuscht

    Trotzdem viel Glück für Olympia

     

    ====GOLD for Germany========

  • P
    Paul

    Vielleicht sollten die hehren Verteidiger des (so oft nicht funktionierenden) Rechtsstaates mal anläßlich dieser "Notwehr" fragen, ob hier nicht ganz grundsätzlich was im Argen liegt?

     

    Selbstjustiz ist natürlich kein Weg. Verständlich ist mir ihre (sicher mindestens ungeschickte) Reaktion schon. Sollen doch alle infrage kommenden Träger dieses Namens mal klagen. Vielleicht ist das Foto ja doch zuzuordnen?

    Es dürften dann sehr, sehr interessante Prozesse werden.

  • L
    Lars

    Lieber Markus Völker, sie haben in ihrem Artikel zwei Personen mit vollem Namen genannt und zitiert,

    Malina Gizdova, Kommentarin bei Facebook, und Nadine Klass, 37, Professorin für Urheber- und Medienrecht an der Universität Siegen.

    Warum nun sollte Frau Friedrich nun den Namen des sexuellen Belästigers nicht nennen und seine Aussage nicht zitieren? Muss er beschützt werden, seine "Persönlichkeitsrechte" gewahrt werden, weil er ekligen Dreck schreibt und andere sexuell belästigt? Jemanden öffentlich bloß mit seinen eigenen Aussagen zu konfrontieren, soll ein "Pranger", soll "Denunziation" sein? Nein. Blödsinn.

  • M
    michabolz

    wenn ein typ "t.d. aus a." aus welchen gründen auch immer meint sagen zu müssen, wie sein schlingel nach der dusche aus der wäsche guckt und er am liebsten damit bei jemandem gleich rein möchte, veröffentlicht er seine meinung - wie hier via email! - und diese mail darf damit auch weiter veröffentlicht werden. im schlimmstfall muss man über die urheberrechte bezüglich der mail sprechen, vielleicht ist man t.d. aus a. noch was schuldig.

     

    alles andere ist metaphysik.

  • T
    Tomate

    @ Nagel & Doro:

     

    Und was ist mit den Unschuldigen gleichen und ähnlichen Namens, deren Ruf jetzt ebenfalls zerstört wird? Sind Euch die völlig egal, oder sind das nur Kollateralopfer eines gerechten Krieges?

     

    Widerlich!

  • I
    ich

    Laut Wikipedia ist sexuelle Belästigung in Deutschland strafrechtlich nicht relevant. Eine Klärung in einem rechtsstaatlichen Verfahren ist also unmöglich. Falls die Infos auf Wikipedia nicht stimmen und es jemand besser weiß, lasse ich mich gerne vom Gegenteil überzeugen.

    Vor dem Hintergrund finde ich es vollkommen legitim, sich auf andere Art und Weise zu wehren, und ich bin extrem bestürzt über die zutiefst sexistische Gesetzgebung.

     

    Wikipedia zu sexueller Belästigung:

     

    "Rechtslage in Deutschland

     

    Sexuelle Belästigung war vom 1. September 1994 bis zum 18. August 2006 laut dem Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (Beschäftigtenschutzgesetz - BeschSchG)[1] „jedes vorsätzliche, sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt“. Der Arbeitgeber bzw. Dienstvorgesetzte (bei Beamten) muss nach § 2 Satz 1 BSchG seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor sexueller Belästigung schützen. Die Definition, welcher Sachverhalt ein sexueller Übergriff ist und wo er beginnt, ist im Wesentlichen durch die einschlägigen Urteile der Arbeitsgerichte definiert. Ab dem 19. August 2006 gelten in dieser Rechtsangelegenheit die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes AGG §3 Abs. 4 bzw. des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) § 75 Abs. 2.

     

    Sexuelle Belästigung ist kein Straftatbestand und ist im Regelfall auch nicht gemäß anderen Tatbeständen strafrechtlich relevant. In besonderen Fällen kann die einschlägige Handlung gleichzeitig als Beleidigung (mit sexuellem Hintergrund) gem. § 185 Strafgesetzbuch strafbar sein. Ob sich der Belästigte subjektiv beleidigt fühlt oder nicht, ist dabei nicht entscheidend. Da § 185 kein Auffangtatbestand ist, fallen sexualbezogene Handlungen nur dann unter diese Vorschrift, wenn besondere Umstände einen selbständigen beleidigenden Charakter erkennen lassen. "

  • LN
    Luisa Nagel

    diejenigen, die jetzt so laut nach Rechtsstaat und Persönlichkeitsrechten des Täters schreien, wurden sicherlich noch nie gestalkt oder belästigt und haben auch die Ohnmacht bzw. die schlichte Untätigkeit der Ermittlungsbehörden noch nicht erfahren. Manchmal muss man sich eben selbst helfen. Den Stalker interessieren im Zweifel nämlich die ganzen rechtsstaatlichen Methoden nicht. Und sehr oft ist die Identität des Täters eindeutig bekannt. Öffentlichkeit kann oft der beste Schutz sein. Wäre der Rechtsstaat kein zahnloser Tiger, könnte man auf solche Aktionen sicherlich verzichten.

  • DM
    Dirk Moebius

    In der Theorie sollten Polizisten eigentlich wissen, welche korrekten Wege es im Rechtsstaat gibt.

     

    In der Praxis wird dann das oft praktizierte Faustrecht bevorzugt.

     

    Ich hoffe, dass all die namensgleichen Mitverleumdeten sich den korrekten, strafrechtlich sauberen Weg nehmen und die Dame in Grund und Boden klagen.

    Schliesslich, so sagen es die Oberpolizisten ja auch immer, ist das Internet kein grundrechtsfreier Raum.

  • D
    Doro

    Und was - bitteschön - ist mit den Persönlichkeitsrechten der Opfer dieser völlig enthemmten, grenzverletzenden (und daher eindeutg gewalttätigen) Exhibitionisten???? Wieso müssen sich - zumeist - Frauen eigentlich permanent solche Dinge antun lassen??? Wo ist denn der Rechtsstaat, der jetzt "geschützt" werden muss, wenn es um die Persönlichkeits-, Menschen- und Grundrechte derer geht, die dem ganzen männlichen Geprotze und Aggressionsabbau tagtäglich ausgesetzt sind???

     

    Wäre es so, wie hier im Sinne der Täter und ihrer Persönlichkeitsrechte behauptet, dass dieser Rechtsstaat AUCH FÜR OPFER funktioniert, müssten Frauen nicht durch so drastische Maßnahmen Selbstjustiz üben. Dieser Rechtsstaat funktioniert eben NICHT (vielfach nachzulesen, u.a. bei Roth), und deshalb ist diese ganze öffentliche Empörung über den Schritt der Sportlerin doppelzüngig.

     

    Ich kann ihre Reaktion jedenfalls bestens nachempfinden. In diesem Land gelten die Persönlichkeitsrechte der Täter immer noch mehr als die der Opfer.

  • U
    Ulli

    Was erwartet denn "der Staat" von "seinen Bürgern", wenn er schon seine Polizei nicht im Griff hat. Polizeikommissar und Selbstjustiz passen schlecht zusammen!

    Aber zum Glück für die Dame wird ja immer noch mit zweierlei Maß gemessen.

  • K
    KFR

    korrekt, soweit Straf-Tatbestände vorliegen könnten sicherlich der falsche Weg !

    Ausserdem weiss man immer nicht so genau, weitweit sowas eine reine PR-Aktion in eigenem Interesse ist.

    Übrigens ist jede Form des Pranger in der EU von EuGH und auch in der BRD untersagt !

  • T
    Tomate

    Opfer hin oder her - aber die Frau hat nunmehr andere Leute zu Opfern gemacht, und dafür sollte eine Polizisten wie sie mindestens mit einem Disziplinarverfahren seitens ihres Arbeitgebers rechnen müssen, und besser noch mit einem strafrechtlichen Vefahren!

     

    Ich habe nirgendwo die genauen Angaben zu ihrem Stalker gelesen, aber in Artikeln zu dieser Schwachsinnsaktion ist von mindestens einem bis fünf Leuten dieses Namens die Rede, die per Telefonbuchrecherche an diesem Ort oder in der Umgebung ermittelbar sind und in ihrem Umfeld nun auch als Sex-Unholde dastehen. Wäre ich einer von denen, dann würde ich spätestens nach der ersten schrägen Ansprache durch einen Nachbarn oder Arbeitskollegen zum Anwalt gehen und die Frau auf Schmerzensgeld und/oder üble Nachrede veklagen.

     

    Übrigens: gerade von einer Polizistin sollte man mehr erwarten. Durch die Nachstellerei geht es ihr ohnehin sicher schon schlecht genug - aber jetzt muss sie sich zumindest auch noch öffentlich für ihren Fehltritt bei all denen entschuldigen, die sie unschuldig in Verruf gebracht hat!

     

    Tja, und wenn ich demnächst mal einen fertigmachen will, den ich nicht mag, dann werde ich ebenfalls per anonymer Mail dreckige E-Mails mit dessen Name und Adressangaben an ein paar Dutzend Prominente schicken, in der Hoffnung, dass einer von denen ebenfalls sowas macht. Dann kann man sie fortan für immer mit Namen und Anschrift als Sex-Täter googeln. Superklasse. Nein, ich habs mir überlegt: die Frau gehört wirlich ernsthaft aus dem Polizeidienst geworfen - sofern sie es nicht doch noch auf die Reihe kriegt, sich öffentlich bei ihren unschuldigen Denunziationsopfern zu entschuldigen!

  • BH
    Banjo Hansen

    Nun, der richtige Web ginge wohl über eine Anzeige, damit sich Profis mit dem Fall beschäftigen.

     

    Alles andere ist Pranger und Vorverurteilung ohne gesicherte Rechtsbasis. Im Einzelfall immer unangenehm, aber bis zur Klärung des Sachverhalts haben beide ihre Rechte, mutmaßliches Opfer und mutmaßlicher Täter.