Das Vergleichsportal muss besser kennzeichnen, dass es als Versicherungsmakler tätig ist, urteilt ein Landgericht. Verbrauchern ist das oft nicht klar.
GEBURTSHILFE Der Streit um den sogenannten Sicherstellungszuschlag für freiberufliche Hebammen geht in die nächste Runde. Der Deutsche Hebammenverband (DHV) hat nun eine Klage eingereicht