FAMILIEN In Deutschland ist in der Reproduktionsmedizin einiges verboten, was in anderen Ländern Europas längst legal praktiziert wird. Deshalb muss eine Frau für ihr Kind weit reisen. Und ein Arzt steht vor Gericht
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte überlässt den Staaten die Entscheidung über Eizellspenden. Die Entscheidung hat vor allem mit politischem Kalkül zu tun.
Der Europäische Gerichtshof verbietet Patente auf embryonale Stammzellen und legt damit den Schutz von Embryonen weit aus. Das Urteil schmälert die Aussicht auf Profite.
Der Schutz des Embryos "von Anfang an" ist kein Ziel. Ab wann ein Embryo zum Mensch wird und damit tabu ist, sollte allein von der Gesellschaft beantwortet werden.
In Italien ist sie verboten, in Finnland nicht gesetzlich geregelt, in Großbritannien zulässig. Eine eingeschränkte Zulassung der PID führt in Europa nicht zu Massennachfragen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einem österreichischen Paar recht gegeben: Wenn ein Staat künstliche Befruchtung zulässt, darf er die Eizellspende nicht verbieten.
Nach dem Urteil des Straßburger Gerichtshofs für Menschenrechte wird Frauen wohl auch bald in Deutschland erlaubt werden, fremde Eizellen bei der künstlichen Befruchtung zu nutzen.