Das Aida-Archiv darf vom bayrischen Verfassungsschutz nicht länger als linksextremistisch eingestuft werden. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof des Landes.
Mitgliederversammlung der Schwandorfer BI gegen Atomanlagen ändert Beschluss ihres Vorstands: Das bayerische Staatsarchiv kommt nun doch nicht zum Zuge ■ Von Constanze Oehlrich