Das Amtsgericht Dresden hat die Massenabfrage von Handydaten im Februar 2011 für rechtens erklärt. Die Kritik an der Maßnahme wird deshalb nicht verstummen.
Sächsische Richter kritisieren den Datenschutzbeauftragten im Freistaat, weil er die Funkzellenauswertung in Dresden rügte. Hilfe kommt indes von den Kollegen.