Das Rauchverbot in Rheinland-Pfalz ist verfassungswidrig: In Ein-Raum-Kneipen darf weiterhin gequalmt werden. Bis Ende 2009 muss das Land die Regelung überarbeiten.
Die Illusion von der letzten Zigarette. In Rheinland-Pfalz darf in Mini.Kneipen weiter geraucht werden. Eckkneipenbesitzer haben eine Eilentscheidung erwirkt.