Die Maßnahmen der Taliban gegen afghanische Frauen sind laut EuGH als Verfolgung einzustufen. Der EGMR verurteilt Menschenrechtsverletzungen auf Samos.
Sie wollen nicht aufgeben: Afghaninnen betreiben heimlich Geschäfte in Kellern, Hinterzimmern und Hinterhöfen. Manchmal gehören sogar Taliban zu ihren Stammkunden 4–5