Er setzte sich für Leiharbeiter-Interessen ein. Deshalb sollte ein Arbeitnehmervertreter von Enercon gefeuert werden. Das hat ein Gericht nun untersagt.
Das Bundesarbeitsgericht urteilte, dass die Mitgliedschaft in der NPD einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst entgegenstehen kann. Es geht den Richtern um Taten, nicht Gesinnung.