Mannheimer Verwaltungsgerichtshof entschied: Straßenkunst ist weder „erlaubnispflichtig“ noch fällt sie unter das Ladenschlußgesetz / Heidelberg muß sich über Grundrecht auf Freiheit der Kunst belehren lassen ■ Aus Karlsruhe Rolf Gramm
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Städtischer Angestellter wegen Bestechlichkeit verurteilt / Für 200 bis 1.500 Mark wurden Notfallanträge frisiert Hauptsächlich Ausländer gehörten zur Klientel des Angeklagten / Vorgesetzte merkten 12 Jahre lang nichts ■ Aus Stuttgart Dietrich Willier
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■ Du darfst dein Herz in Heidelberg verlieren. Aber wehe, du verlierst den Paß.
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Die Anatomie der Faust eines Hrdlicka-Denkmals der 48er Revolution ruft schwarze Contras in den Ring: Keine geballte Faust vor dem Rathaus / FDP beschwichtigt: Vielleicht kann der Künstler das kämpferische Händchen etwas öffnen ■ Von Thomas Scheuer
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Verwaltungsgerichtshof entschied: Mündliche Anträge und Anfragen müssen behandelt werden ■ Aus Mannheim Felix Kurz
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■ Das Geheimnis der Spätzle-Schwaben
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