Hamburgs Verfassungsgericht stärkt die Rechte des Parlaments. Das Volksbegehren zur Rettung des Volksentscheids sei unzulässig. Volksinitiativen müssen künftig höhere Hürden überwinden
Das Landesverfassungsgericht und der Landeswahlausschuss ermöglichen trotz rechtlicher Zweifel eine Regierungsbildung von CDU und FDP in Schleswig-Holstein.