Der Richter und der Überzeugungstäter
Im Memminger §218-Prozeß bekennt sich der angeklagte Arzt zu den illegalen Abtreibungen / Richter und Staatsanwälte kennen sich mit der Rechtslage nicht aus / Statt dessen interessieren sie sich für Orgasmusstörungen und Frigidität ■ Von Gunhild Schöller
14.9.1988