Die Polizei ist verpflichtet, auch für Neonazis das Recht auf Demonstrationen durchzusetzen. Das bedeutet aber nicht, ihnen die Anreise zu einem Aufmarsch zu organisieren.
Mzoudi-Prozess: Bundesinnenminister wollte Freilassung des „Terrorhelfers“ verhindern und forderte dafür erfolglos weiteres Belastungsmaterial von den US-Behörden an