Plädoyers interessieren Drach nicht
Im Reemtsma-Prozess verlangt die Staatsanwaltschaft für Thomas Drach, den Kopf der Entführerbande, vierzehneinhalb Jahre Haft. Die Forderung des Nebenklägers, ihn nach der Haft in Sicherheitsverwahrung zu nehmen, wird vorerst abgelehnt
24.2.2001