Waffenschieber in Europa: Keine Regel ohne Ausnahme
Die EU-Kommission wollte den Export von Gütern regeln, die sowohl zivil als auch militärisch eingesetzt werden können. Doch in der Verordnung, die am 1. Juli in Kraft getreten ist, haben sich vor allem die Interessen der einzelnen Mitgliedsstaaten und der Rüstungsexporteure durchgesetzt ■ Von Harald Bauer
10.7.1995