Wer auf Ost-Rente baut, ist selber schuld
■ Das Sozialgericht gibt bekannt: »Vertrauen auf eine bestehende soziale Sicherung habe in der DDR niemand haben dürfen«/ Anders ausgedrückt: Wer im Unrechtsstaat seine Rentenbeiträge gezahlt hat, kann sich seine Ansprüche sonstwohin stecken
28.2.1991