Der Landesdatenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka hält die Verfolgung von Straftätern per SMS für rechtlich fragwürdig. Seiner Meinung nach muss die Anwendung dieser Methode stets richterlich abgesegnet werden
... gesehen bei Michel Friedman. INTERVIEW: MAX HÄGLER
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Quelle: taz Berlin
Ressort: Berliner Thema
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