Debatte NPD-Verbotsverfahren Befangen oder nicht? Kommentar von Horst Meier und Johannes Lichdi Zwei Verfassungsrichter belasten den Prozess um ein Verbot der Rechtspartei. Beide haben eine politische Vergangenheit. 20.1.2016
Debatte NPD-Verbot Unvermeidlich, aber nutzlos Kommentar von Johannes Lichdi und Horst Meier Der große Verbotsprozess gegen die kleine NPD wurde vom Verfassungsgericht eröffnet. Ob es je ein Urteil geben wird? 18.12.2015
Debatte NPD-Verbot Rechtsstaatliche Realsatire Kommentar von Johannes Lichdi und Horst Meier Das fragwürdige NPD-Verbotsverfahren droht erneut am Verfassungsschutz zu scheitern. Der Prozess muss entweder fair sein oder platzen. 30.3.2015
Debatte NSU-Morde Geheimdienst am Ende Kommentar von Horst Meier und Claus Leggewie Der Verfassungsschutz sollte aufgelöst werden. Eine Behörde, die systematisch Skandale hervorbringt, ist schlichtweg überflüssig. 2.9.2012
Demokratie ist kalkuliertes Risiko Das NPD-Verbot ist zu Recht gescheitert. Denn jede noch so anstößige Opposition gehört zum politischen Wettbewerb. Nur eines ist dabei verfassungswidrig: organisierte Gewalt Von HORST MEIER Ausgabe vom 10.1.2005, Seite 11, Meinung und Diskussion Download (PDF)
Furchtbar rechtschaffen Im „Fall Daschner“ argumentiert die Verteidigung mit Bezug auf eine höhere Moral. Dabei geht es beim Vorwurf der Folter um die Verteidigung prinzipieller Rechtsnormen Von HORST MEIER Ausgabe vom 18.12.2004, Seite 16, Meinung und Diskussion Download (PDF)
Außer Spesen nichts gewesen Die V-Leute sind nicht das Problem: Man hätte das Verbotsverfahren gegen die NPD nie einleiten dürfen. Die Partei ist zwar antidemokratisch und rassistisch – aber erfolglos Von CLAUS LEGGEWIE / HORST MEIER Ausgabe vom 12.2.2002, Seite 12, Meinung und Diskussion Download (PDF)
Deutsche Extremistenfibel Von HORST MEIER Ausgabe vom 25.11.2000, Seite I, deutsche extremistenfibel Download (PDF)
Streiten statt verbieten Das Parteienverbot sollte auch im Kampf gegen die rechtsextreme NPD nicht angewandt werden – denn es gefährdet potenziell den Freiheitsspielraum jeder Opposition Von HORST MEIER Ausgabe vom 24.8.2000, Seite 11, Meinung und Diskussion Download (PDF)
Die Schattenmänner Der Verfassungsschutz ist arm dran. Ihm geht die Kundschaft aus. Im verzweifelten Kampf gegen die Bedeutungslosigkeit muß er sich neue Feinde schaffen. Der Umgang mit Scientology ist ein typisches Beispiel. Warum die Spitzelbehörde trotzdem nicht abgeschafft werden wird, berichten ■ Horst Meier (Text) und Erik-Jan Ouwerkerk (Fotos) Von Horst Meier Ausgabe vom 27.2.1999, Seite , Dossier
Ein deutscher Oktoberputsch Vor 75 Jahren probte die Hamburger KPD den Aufstand. Am 23. Oktober 1923 ließ sie siebzehn Polizeiwachen stürmen und entwaffnen. Den anschließenden Rückzugsgefechten fielen 101 Menschen zum Opfer ■ Von Horst Meier Von Horst Meier Ausgabe vom 24.10.1998, Seite , Hintergrund
Undemokratische Sperrklausel Das Wahlrecht bestimmt den Zugang zur politischen Macht. An der Fünfprozenthürde scheitern die meisten politischen Formationen. Bei der Diskriminierung dieser Splitterparteien geht es nur vordergründig um PDS oder DVU – sie berührt das demokratische Selbstverständnis: Warum sollen nicht alle Tendenzen dieser Gesellschaft gleiche Chance haben, im Deutschen Bundestag vertreten zu sein? Ein Essay ■ Von Horst Meier Von Horst Meier Ausgabe vom 26.9.1998, Seite , Hintergrund
Nationale Schuld, kollektives Leid Vor 56 Jahren begannen alliierte Bomber, deutsche Städte in Schutt und Asche zu legen. Alt- und Neonazis waren diese Angriffe stets Beweis dafür, daß Deutschlands Kriegsgegner moralisch nicht besser waren. Die späte Debatte um den Luftkrieg entdeckt die Leidensgeschichte der Deutschen – ohne zu vergessen, daß Nazideutschland den Terror begonnen hat. Ein Essay ■ von Horst Meier Von Horst Meier Ausgabe vom 25.7.1998, Seite , Hintergrund
Der letzte Postbote des Führers Hätte Gary Lauck in Deutschland bloß ein paar Kilo Haschisch unter die Leute gebracht, befände er sich als US-Bürger längst wieder auf freiem Fuß. Doch der Mann, der jahrelang Deutsche mit nazistischem Propagandamaterial versorgte, muß die vier Jahre Gefängnis absitzen, die das Hamburger Landgericht vor knapp zwei Jahren gegen ihn verhängte – wegen fortgesetzter Volksverhetzung und Aufstachelung zum Rassenhaß. Die deutschen Behörden wollen Lauck – anders als sonst bei Ausländern üblich – nicht vor Ede der Strafe freilassen, um nicht in den Verdacht zu geraten, Nazis zu milde zu behandeln. Doch ist das auch rechtsstaatlich und im Einklang mit dem Gebot der Meinungsfreiheit? Ein Essay ■ Von Horst Meier Von Horst Meier Ausgabe vom 11.7.1998, Seite , Dossier